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Nachdem nun Vergabestelle und auch grobe Zeitrahmen zur Registrierung der neuen und begehrten Domain-Endung .EU feststehen, nutzen diesen Zwischenschritt bereits wieder Firmen, um kostenpflichtig unverbindliche Vormerkungen entgegen zu nehmen.
Ein zumindest mehr als fragwürdiger Vorgang, sind doch Vorregistrierungen laut der EU Kommission nicht möglich: "***** Pre-registration or reservation of .eu domain names is not possible ***** " - schön schrill in gelb gehalten bei der Kommission nachzulesen: http://europa.eu.int/information_society/topics/telecoms/internet/eu_domain/index_en.htm
Die Vergabestelle EURID selbst weiß ebenso wenig von einer Möglichkeit zur Registrierung oder Vormerkung: "PLEASE NOTE THAT AT THIS TIME IT IS NOT POSSIBLE TO REGISTER OR PRE-REGISTER A .EU DOMAIN NAME WITH EURid AND THERE ARE NO ACCREDITED REGISTRARS FOR .EU." - zu diesem Zeitpunkt ist es nicht möglich, eine .EU Domain zu registrieren oder zu pre-registrieren - es gibt auch noch keinen einzigen akkredidierten Registrar für .EU, dies steht zumindest auf deren Startseite http://www.eurid.be/
"Wie auch, wo noch nicht einmal die Vergaberichtlinien feststehen?" wundert sich Günther Fuchs als Geschäftsführer der Internet Service Fuchs KEG bereits seit Wochen. "Das Einzige was mit solchen Meldungen erzeugt wird, ist ein schiefer Blick auf das betreffende Unternehmen. Seriöse Unternehmen werben selten entgegen der Faktenlage - Goldgräber-Stimmung zu erzeugen hilft zwar, Einzelne abzuschröpfen - ist aber meist hart an der Grenze der Seriosität angesiedelt."
Qualitätsprovider nehmen daher Vormerkungen grundsätzlich erst ab der Veröffentlichung einer Vergabestelle sowie der notwendigen Vergaberichtlinien entgegen. Eine Kostenpflicht kann dabei seriös nur mit einer entsprechenden Leistung entstehen - die Eintragung in eine rein firmeninterne Vormerkliste rechtfertigt in der Regel keine Gebühren, wie auch im deutschen Presseportal nachzulesen ist: http://www.presseportal.de/story.htx?nr=469671
Besonders der Punkt 2 der Checkliste - "Muss nur dann bezahlt werden, wenn die Vorregistrierung auch erfolgreich war, das heißt, wenn der Kunde seine .eu-Wunschdomain auch tatsächlich zugeteilt bekommt?" kann nicht oft genug genannt werden, wie auch Branchenkollegen ISPA Rechnungsprüfer Fuchs gegenüber in entsprechenden Gesprächen bestätigen.
Aus diesem Grund sind bei Service-Fuchs Vormerkungen auch ausschließlich für Kunden möglich - denn "Service hat schließlich einen Namen und unseren Kunden auch hier den höchstmöglichen Service zu bieten, bedeutet auch, diese vor Domain-Grabbern und Abzockern zu schützen, die sämtliche Vormerklisten vollschreiben." Wie bei den meisten Qualitäts-Providern beginnt auch bei Service-Fuchs die Vormerkphase erst mit der offiziellen Veröffentlichung der Vergaberichtlinien, da erst dann die Voraussetzungen bekannt sind und erst dann eine tatsächlich "verbindliche Eintragung in der Vormerk-Datenbank" eines Providers möglich wird.
Diese Phase wird jedoch nicht vor Herbst 2003 erwartet werden, "das Sommerloch damit zu stopfen wirft schlechtes Licht auf die Branche, dagegen möchten wir uns als Qualitäts-Provider verwehren" endet Herr Fuchs.
Aussender: Internet Service Fuchs KEG
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